Informationen zum Bestellerprinzip

partnerschaft mit immowelt agAb Mitte 2015 soll eine Gesetzesänderung eintreten. Zukünftig soll bei der
Immobilienmaklerprovision (gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnungen
und Häusern) nach dem Bestellerprinzip verfahren werden. Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass den Makler bezahlen muss, wer diesen beauftragt. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die bei einer Vermittlung anfallende Maklerprovision fällig wird, sobald ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Als Obergrenze für die Provision gilt ein Betrag von 2,38 Monatskaltmieten, d. h.  2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen MWSt von derzeit 19%. Es ist bisher nicht gesetzlich geregelt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Lediglich ihre maximale Höhe.

Bisher ist  Auftraggeber in aller Regel der Vermieter, obwohl letztendlich der Mieter die Provision zu zahlen hat. Die neue Gesetzesregelung bestimmt nun, wer zukünftig die Kosten für den Makler tragen muss. Zukünftig könnte dies die Auswirkung haben, dass in den meisten Fällen nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter die Maklercourtage zu bezahlen hat. Unter der Voraussetzung jedoch, dass der Mieter selbst den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, muss er auch weiterhin für die Maklergebühr aufkommen.

Ob sich für Mieter allerdings tatsächlich eine finanzielle Entlastung durch den Wegfall der Maklerprovision ergeben wird, halten Experten für zweifelhaft.

Die Provision könnte z. B. vom Vermieter in irgendeiner Form auf die Miete umgelegt werden, sodass letztendlich per Saldo nach wie vor der Mieter für
die Maklercourtage aufkommen würde. Die beabsichtigte neue Regelung wäre zwar relativ eindeutig, lässt schlussletztendlich aber auch Ausnahmen zu.

Viele Detailfragen sind also noch gänzlich ungeklärt. Die Politik hat sich bislang lediglich darauf geeinigt, dass die Maklergebühren nach dem Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt”, neu geregelt werden. Dies muss aber nicht bedeuten, dass ganz pauschal nun ausschließlich die Vermieter zur Kasse gebeten werden.

Letztendlich heißt es doch, dass hier die Kräfte des Marktes zum Einsatz kommen
sollen, wie es zum Teil in NRW schon der Fall ist und insbesondere von unserem
Unternehmen schon seit Jahren weitestgehend praktiziert wird. In den Fällen, in denen sich Immobilien schwerer vermieten lassen, zahlt die Maklerprovision ohnehin bereits der Vermieter. In anderen Bereichen teilen sich Vermieter und Mieter die
entstehenden Maklerkosten, da der Makler schließlich für beide Parteien
gleichzeitig tätig wird und auch der Mieter die Dienstleistung des Maklers auf

der Suche nach einer geeigneten Wohnung und den Abschluss eines Mietvertrages in Anspruch nimmt.

Eine Neuformulierung des Bestellerprinzips wird das Wohnungsproblem in den Metropolen jedoch auch nicht lösen können. Das eigentliche Problem der gestiegenen Mieten ist u. E. ein zu geringes Angebot in den Großstädten. Jeder will in der „Stadt“ wohnen, zentral in Lauflage, möglichst mit guter Infrastruktur, perfekter Verkehrsanbindung, dennoch im Grünen, ruhig, nicht an der Hauptstraße und das „Ganze“ für nicht mehr als 5,-- €/m². Nicht einmal in Studentenstädten wollen die Studierenden einen Radius von mehr als 30 km Entfernung zu Ihrer UNI akzeptieren, auch wenn der ÖPNV (und Fahrtickets sind in den Semestergebühren enthalten) vor der Haustüre liegt.

Unser Unternehmen wird die gesetzliche Neuformulierung nutzen und auch weiterhin durch Kompetenz und Leistung— sowohl für den Vermieter, der einen
verlässlichen Mieter haben möchte, als auch für den suchenden Mieter, der eine
bezahlbare und ordentliche Wohnung sucht – zeigen, was Qualität wirklich ausmacht.
Die Kunden wissen Fachwissen durchaus zu würdigen, so dass insofern auch zukünftig sowohl Vermieter als auch Mieter, die einen Makler bestellen und eine nachvollziehbare Leistung erhalten, dafür zahlen werden. Wir sind überzeugt, unsere Kunden wissen unsere Dienstleistungen zu schätzen, sowohl in Vermietung als auch Verkauf.


© www.wagner-immogruppe.de   Thursday, January 22, 2015 3:16 PM Stockmann

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