
Wenn es um die Verwaltung von Eigentumswohungen bzw. von Wohn- und Geschäftshäusern, welche in Teileigentum aufgeteilt sind, geht, sind verschiedene Punkte wichtig.
Oft stehen bei der Entscheidung über die Verwalter-Beauftragung zunächst monetäre Gesichtspunkte im Vordergrund wie das monatliche Verwalterhonorar. Natürlich ist es wichtig, wieviel der Verwalter für seine Dienstleistung erhält. Auch die Form der Abrechnung mittels Muster-EDV-Ausdruck ist ein relevantes Kriterium oder der persönliche Eindruck des zuständigen Sachbearbeiters.
Da die jeweiligen Eigentümer bzw. der gewählte Beirat in der Regel das tagtägliche Hausverwaltungsgeschäft aus eigener Erfahrung nicht kennen, wird leider oft die Entscheidung über die Verwalterbeauftragung durch recht oberflächliche Kriterien beeinflusst.
Dies kann gefährlich sein, denn ein guter Hausverwalter muß mehr sein als ein korrekter Buchhalter, der die Kontobewegungen auf dem Verwaltungskonto bucht und dann einmal im Jahr die Abrechnung erstellt.
Eigentümer sollten sich darüber im klaren sein, daß die richtige Auswahl des Hausverwalters mit darüber entscheiden kann, wie sich die Gesamtimmobilie bzw. die einzelne Wohnung/Einheit in Zukunft präsentiert und welche Wertentwicklung die Immobilie erfährt. Für die Vermietung und / oder einen späteren Verkauf können dies erhebliche Vermögensnachteile oder -vorteile bedeuten.
Ein Beispiel: Sollten später einmal der Verkauf der Wohnung / Einheit anstehen, werden sich Kaufinteressenten in jedem Falle die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen ansehen. Der Inhalt dieser Protokolle wird mit entscheidend sein, ob sich Kaufinteressenten für die Immobilie entscheiden bzw. zu welchem Preis die Immobilie veräussert werden kann. Eine ganze Reihe von Inhalten können zunächst begeisterte Kaufinteressenten wieder abschrecken. Hier nur zwei Beispiele: Nicht einstimmige Abstimmungsergebnisse bedeuten Uneinigkeit in der Gemeinschaft, laufende Gerichtsverfahren bedeuten Kostenunsicherheit usw. usw..
Die Wertentwicklung der Gesamtimmobilie ist für alle Teileigentümer von Interesse, hier geht es langfristig um mindestens 6-stellige Summen.
Ein guter Verwalter ist nicht nur Kaufmann und Buchhalter, er ist auch und vor allem Vermögenstreuhänder. Er sollte diplomatisches Geschick haben, um unterschiedliche Interessen auszugleichen. Er braucht haustechnischen Sachverstand, um die richtigen und preisgünstigen Handwerker zu beauftragen und zu kontrollieren. Er benötigt juristische Fachkenntnisse, um bei Meinungsverschiedenheiten Entscheidungshilfe geben zu können. Und vor allem muss er immer die Gesamtentwicklung der Immobilie im Auge haben.
Last but not least sollte ein guter Hausverwalter einen eigenen integren Vermögensbackground haben, damit er niemals in Versuchung gerät, die ihm anvertrauten Gelder zweckzuentfremden und / oder "Geschenke" von anderen zum Nachteil der Eigentümergemeinschaft anzunehmen.
Ein Hausverwalter, der all diese Kriterien erfüllt, ist wahrscheinlich nicht der günstigste bei den Monatsgebühren. Allerdings wird sich seine Tätigkeit langfristig mehr als auszahlen für jeden Eigentümer.
Mit unserer Tochterfirma Paul Rating Hausverwaltung seit 1946 verwalten wir viele Eigentümergemeinschaften bereits seit Jahrzehnten. Herr Wagner und Herr Stockmann leiten die Firma nach den o.g. Prinzipien und wir freuen uns gegebenenfalls auf Ihren Anruf unter 0172 - 216 73 65.