
Wenn Sie Ihre Immobilie veräussern möchten, sollten Sie darüber nachdenken, ob der Gewinn ggfs. zu versteuern ist. Ansonsten kann dies zu einem späteren Zeitpunkt zur bösen Überraschung werden, insbesondere dann, wenn Sie die Liquidität bereits anders verplant haben oder bereits ausgegeben haben.
Der Gewinn ist - einfach ausgedrückt - die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös.
Wenn Sie Ihre Immobilie nach dem Erwerb selbst bewohnen und dies mindestens 3 Jahre lang, brauchen Sie sich um Gewinnversteuerung keine Sorgen machen.
Sollten Sie Ihre Immobilie privat erworben haben und vermieten, dann gilt die sogenannte 10-jährige Spekulationsfrist. D.h., bei Veräusserung innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb muss ein eventueller Gewinn versteuert werden gemäß Einkommensteuertabelle. Nach Ablauf von 10 Jahren ist der Gewinn steuerfrei.
Grundsätzlich unterscheidet man Immobilien, die dem Privatvermögen zugeordnet sind und andere (oft Gewerbeimmobilien), die dem Betriebsvermögen zugeordnet sind. Solche Immobilien, welche als Raum für einen Gewerbebetrieb dienen bzw. dem Gewerbebetrieb und den Einkünften daraus dienlich sind, unterliegen immer der normalen Besteuerung.
Da Immobilien oft sehr unterschiedlich genutzt werden und es auch eine Vielzahl von Mischnutzungen gibt, sollten Sie immer genau prüfen, ob die Immobilie zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört. So kann z.B. ein vermietetes Mehrfamilienhaus, welches einmal privat erworben wurde, durch Aufteilung in Eigentumswohnungen zum Betriebsvermögen werden. Andererseits kann eine vermietete Produktionshalle Privatvermögen sein, wenn der Eigentümer der Halle nichts zu tun hat mit der Firma, an die die Halle vermietet ist.
Es gibt eine Vielzahl von Spezialfällen und Feinheiten, die zu beachten sind. Diese können wir hier nicht alle abarbeiten.
Bei Immobilien geht es bekanntlich immer um viel Geld. Deshalb prüfen Sie genau, wie das Finanzamt Ihren Veräusserungsfall beurteilen wird. Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater oder unser Maklerhaus in Velbert.